Die Europäische Union und die Ukraine haben sich Anfang letzter Woche auf ein neues Handelsabkommen für Agrarprodukte geeinigt. Das überarbeitete Abkommen umfasst insgesamt 40 Produkte und muss noch von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen werden. Das vorgeschlagene Abkommen soll eine Übergangsregelung ablösen, die seit Anfang Juni in Kraft ist.
Durch die Einführung der Zollfreiheit waren die Zuckerimporte aus der Ukraine stark angestiegen: Zahlen der EU-Kommission zufolge importierte die EU in den Jahren 2023 und 2024 über eine halbe Million Tonnen ukrainischen Zucker; in den beiden Jahren zuvor waren es lediglich 40.000 Tonnen gewesen. Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, ein Zollkontingent von 100.000 Tonnen Zucker aus der Ukraine einzuführen. Dies entspricht einer Kontingentserhöhung um 500?%. Aus Sicht der Zuckerbranche steht dieser Vorschlag im Widerspruch zu vergangenen Maßstäben, nach denen die Erhöhung der Zollkontingente für empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Zucker begrenzter bleiben sollte. Trotz der wenig erfreulichen Entwicklung orientiert sich der Vorschlag grundsätzlich an den Forderungen und Erwartungen der europäischen Zuckerwirtschaft.
Das überarbeitete Abkommen enthält zudem eine bilaterale Schutzklausel, die in Anspruch genommen werden kann, wenn erhöhte Einfuhren negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt eines oder mehrerer Mitgliedstaaten haben. Zusätzlich hat sich die Kommission verpflichtet, die Fortschritte der Ukraine bei der Annäherung an EU-Produktionsnormen jährlich zu überprüfen.
Quelle: WVZ